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Der Langener Einkaufsgutschein für Arbeitgeber

Mitarbeiter wertschätzen. Steuern sparen. Langen stärken.

Machen Sie Ihren Mitarbeitenden eine Freude und stärken Sie gleichzeitig die lokale Wirtschaft! Mit dem digitalen Langener Einkaufsgutschein bieten Sie einen attraktiven Mitarbeiterbenefit, der sich für alle lohnt.

Nutzen Sie den steuerfreien Sachbezug von bis zu 50 Euro monatlich und belohnen Sie Ihr Team zusätzlich zum Gehalt – bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ohne Steuern und Sozialabgaben.

Jetzt als Arbeitgeber mitmachen!

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

Mit dem Langener Einkaufsgutschein verbinden Sie Mitarbeiterbindung, steuerliche Vorteile und regionales Engagement.

  • Bis zu 50 € steuerfrei pro Monat: Nutzen Sie die gesetzliche Sachbezugsfreigrenze für zusätzliche Mitarbeiterleistungen.

  • Mehr Wertschätzung und Motivation: Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden regelmäßig, dass Sie ihren Einsatz schätzen.

  • Mitarbeiterbindung stärken: Attraktive Zusatzleistungen steigern Ihre Arbeitgeberattraktivität.

  • Lokale Wirtschaft fördern: Das Gutscheinguthaben bleibt bei teilnehmenden Geschäften, Gastronomiebetrieben und Dienstleistern in Langen.

  • Flexibel und vielseitig: Ihre Mitarbeitenden entscheiden selbst, wo sie ihren Gutschein bei den teilnehmenden Annahmestellen einlösen.

  • Digital und zeitgemäß: Ein moderner Gutschein als attraktive Alternative zu klassischen Mitarbeiterprämien.

So einfach funktioniert der Langener Einkaufsgutschein

Ein Benefit für Ihr Team – ein Gewinn für Langen

Als Arbeitgeber stellen Sie Ihren Mitarbeitenden den digitalen Langener Einkaufsgutschein als zusätzliche Leistung zur Verfügung. Dies ist beispielsweise mit einem monatlichen Betrag von bis zu 50 Euro im Rahmen der gesetzlichen Sachbezugsregelung möglich.

Ihre Beschäftigten können das Guthaben bei den teilnehmenden Annahmestellen in Langen einlösen – vom lokalen Einzelhandel über Gastronomie bis hin zu verschiedenen Dienstleistungen.

So schaffen Sie einen spürbaren Mehrwert für Ihr Team und unterstützen gleichzeitig die Unternehmen vor Ihrer Haustür.

Steuerfreier Sachbezug: Das sollten Arbeitgeber wissen

Der Langener Einkaufsgutschein ist für die Nutzung als steuerfreier Sachbezug vorgesehen. Dafür gelten insbesondere folgende gesetzliche Voraussetzungen:

  • Maximal 50 Euro monatlich: Die Freigrenze gilt für die maßgeblichen Sachbezüge insgesamt pro Mitarbeiter und Kalendermonat.

  • Zusätzlich zum Gehalt: Der Gutschein muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

  • Keine Barauszahlung: Der Gutschein darf nicht gegen Bargeld eingetauscht werden können.

  • Gesetzliche Anforderungen: Das Gutscheinsystem muss die steuerrechtlichen und zahlungsdiensterechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig: Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei Überschreitung entfällt die Begünstigung für die betreffenden Sachbezüge insgesamt. Die steuerliche Behandlung sollte vorab mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung abgestimmt werden.

Gemeinsam mehr für Langen erreichen

Ein Gutschein. Viele Möglichkeiten. Ein starkes Langen.

Mit dem Langener Einkaufsgutschein investieren Sie nicht nur in die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden, sondern auch in die Zukunft Ihres Standorts. Jeder bei teilnehmenden Betrieben eingelöste Gutschein unterstützt den lokalen Handel, die Gastronomie und die Dienstleistungsvielfalt unserer Stadt.

Ob kleines Unternehmen oder großer Arbeitgeber: Zeigen Sie regionale Verbundenheit und machen Sie den Langener Einkaufsgutschein zu einem festen Bestandteil Ihrer Mitarbeiterbenefits.

Jetzt Langener Einkaufsgutschein als Arbeitgeber nutzen!

Sie möchten Ihren Mitarbeitenden einen attraktiven Zusatznutzen bieten und gleichzeitig Langen stärken?

Informieren Sie sich jetzt beim Gewerbeverein 1877 Langen e. V. über die Möglichkeiten des digitalen Langener Einkaufsgutscheins für Ihr Unternehmen.

Jetzt unverbindlich anfragen!

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